Die nachfolgenden Hinweise und Bestimmungen gelten fr Software, die Ihnen von Siemens berlassen wird, indem entweder die Software auf Ihrem System vorinstalliert wurde, im Rahmen einer Installation eine Kopie auf dem System abgelegt wird oder die Software auf andere Weise zugnglich gemacht wird.


Achtung:

Diese Software ist durch deutsche und/oder auslndische Urheberrechtsgesetze und Bestimmungen internationaler Vertrge geschtzt. Unbefugte Vervielfltigung und unbefugter Vertrieb dieser Software oder Teilen davon sind strafbar. Dies wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt und kann empfindliche Strafen und/oder Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Vor Installation und/bzw. Nutzung lesen Sie bitte die fr diese Software gltigen Lizenzbestimmungen. Diese finden Sie im Anschluss an diesen Hinweistext.

Haben Sie diese Software als "Trial-Version" erhalten, so ist die Nutzung der Software nur zu Test- und Validierungszwecken gem den im Anschluss genannten Bestimmungen fr die Trial-License zulssig. Ein Einsatz im Produktionsprozess ist nicht gestattet. Da es sich um eine "Trial-Version" handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass vorhandene Dateien verndert oder berschrieben werden oder Daten verloren gehen. Fr Schden und/oder Datenverluste, die aus dieser Installation oder der Nichtbeachtung dieses Warnhinweises resultieren, wird daher keine Haftung bernommen.

Jede andere Art der Nutzung dieser Software ist nur mit Besitz einer gltigen Lizenz zulssig. Sollten Sie nicht im Besitz einer gltigen Lizenz sein, die durch Vorlage eines entsprechenden Certificate of License nachgewiesen werden kann, brechen Sie bitte die Installation sofort ab, nutzen Sie vorinstallierte Software von Siemens nicht und wenden Sie sich zur Vermeidung von Schadensersatzforderungen bitte unverzglich an eine unserer Niederlassungen.


Securityhinweise

Siemens bietet Produkte und Lsungen mit Industrial Security-Funktionen an, die den sicheren Betrieb von Anlagen, Systemen, Maschinen und Netzwerken untersttzen.

Um Anlagen, Systeme, Maschinen und Netzwerke gegen Cyber-Bedrohungen zu sichern, ist es erforderlich, ein ganzheitliches Industrial Security-Konzept zu implementieren (und kontinuierlich aufrechtzuerhalten), das dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Die Produkte und Lsungen von Siemens formen einen Bestandteil eines solchen Konzepts.

Die Kunden sind dafr verantwortlich, unbefugten Zugriff auf ihre Anlagen, Systeme, Maschinen und Netzwerke zu verhindern. Diese Systeme, Maschinen und Komponenten sollten nur mit dem Unternehmensnetzwerk oder dem Internet verbunden werden, wenn und soweit dies notwendig ist und nur wenn entsprechende Schutzmanahmen (z.B. Firewalls und/oder Netzwerksegmentierung) ergriffen wurden. 

Weiterfhrende Informationen zu mglichen Schutzmanahmen im Bereich Industrial Security finden Sie unter https://www.siemens.com/industrialsecurity. 

Die Produkte und Lsungen von Siemens werden stndig weiterentwickelt, um sie noch sicherer zu machen. Siemens empfiehlt ausdrcklich, Produkt-Updates anzuwenden, sobald sie zur Verfgung stehen und immer nur die aktuellen Produktversionen zu verwenden. Die Verwendung veralteter oder nicht mehr untersttzter Versionen kann das Risiko von Cyber-Bedrohungen erhhen. 

Um stets ber Produkt-Updates informiert zu sein, abonnieren Sie den Siemens Industrial Security RSS Feed unter https://www.siemens.com/industrialsecurity.



Allgemeine Bedingungen zur berlassung von Software fr Automatisierungs- und Antriebstechnik
(Stand: 31. Januar 2019)

1. berlassung der Software und Einrumung von Nutzungsrechten
1.1 Definitionen
"Auftragsdaten" sind die bereinstimmenden Angaben der Vertragspartner zur Identifikation der Software einschlielich der Artikelnummer von Siemens sowie die zur Artikelnummer gehrenden Bestelldaten des zum Zeitpunkt der Auftragsbesttigung gltigen Katalogs von Siemens. Sofern der Kunde von Siemens keine Auftragsbesttigung erhlt, ergibt sich die relevante Artikelnummer aus dem CoL, den Siemens dem Kunden mit der Annahme seiner Bestellung berlsst.
"CoL" meint das Certificate of License, das Angaben ber die Art der an der Software erworbenen Nutzungsrechte enthlt. Das CoL ist der Software oder dem Lieferschein beigefgt.
"Cyberbedrohung" ist jeder Umstand oder jedes Ereignis mit potentiell nachteiligen Auswirkungen auf die Anlagen, Systeme, Maschinen und Netzwerke, z.B. durch unbefugten Zugriff, Zerstrung, Offenlegung und/oder Modifizierung von Informationen, Denial of Service-Angriffe oder vergleichbare Szenarien. 
"Engineering-Software" ist Software fr Engineering wie z.B. Projektierung, Programmierung, Parametrierung, Test oder Inbetriebnahme.
"Frhere Version" ist ein frherer Ausgabestand der Software; blicherweise erkennbar an der nderung der Versionsnummer.
"Instanz" bedeutet entweder eine Instanz in einer physischen Betriebssystem-Umgebung oder eine Instanz in einer virtuellen Betriebssystem-Umgebung.
"Open Source Software" umfasst Open Source Software und hnliche Software Dritter.
"Runtime-Software" ist Software fr den Anlagen- und Maschinenbetrieb, z.B. Betriebssystem, Grundsystem, Systemerweiterungen oder Treiber.
"Schwachstelle" ist eine Sicherheitslcke einer Software, die ausgenutzt werden knnte, um unbefugten Zugriff auf die Software oder eine unbefugte Nutzung oder Modifizierung der Software oder Computerumgebung zu ermglichen.
"ServicePack" ist ein Ausgabestand der Software, in dem Fehler und/oder Schwachstellen beseitigt sind, der aber i.d.R. keine genderte Funktionalitt enthlt. "ServicePack" i.S.d. Allgemeinen Bedingungen schliet auch einzelne Fehlerbeseitigungen und/oder Beseitigungen von Schwachstellen ein, die selbst kein Ausgabestand der Software sind; letztere sind i.d.R. durch die Bezeichnung "Update" erkennbar.
"Software" ist das Softwareprodukt, das der Kunde von Siemens unter diesem Vertrag erwirbt, einschlielich der zugehrigen Dokumentation.
1.2 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Bedingungen
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten fr die berlassung von Software fr Automatisierungs- und Antriebstechnik durch Siemens an den Kunden. Allgemeine Geschftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Siemens ihnen ausdrcklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Vertragsgegenstand
Siemens berlsst dem Kunden die in den Auftragsdaten benannte Software und gewhrt dem Kunden die Nutzungsrechte an dieser Software, die dem vereinbarten Lizenztyp (Ziffer 2) und dem anwendbaren Software-Typ (Ziffer 3) entsprechen. Der vereinbarte Lizenz-Typ und der Software-Typ ergeben sich aus den Auftragsdaten und sind zustzlich im CoL aufgefhrt.
Ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, dass der Kunde nur die Software, aber keine Nutzungsrechte fr die Software erhlt, so ist der Kunde zur Nutzung der Software erst berechtigt, wenn er die Nutzungsrechte entsprechend Ziffer 2 und, soweit ein License Key notwendig ist, einen License Key erwirbt.
Erfolgt die berlassung der Software elektronisch oder durch die Einrumung von Vervielfltigungsrechten, beziehen sich die in diesen Allgemeinen Bedingungen genannten Rechte und Pflichten auf die vom Kunden mit Zustimmung von Siemens erstellten Kopien.
1.4 Lieferumfang
Siemens liefert dem Kunden die Software entsprechend der Auftragsdaten entweder auf einem Datentrger oder per Download sowie das zugehrige CoL.
Siemens fgt die zur Software gehrende Dokumentation nach Wahl von Siemens entweder in elektronischer Form der Software bei oder stellt die Dokumentation in elektronischer Form ohne zustzliche Kosten zum Download bereit. Sofern aus den Auftragsdaten ersichtlich ist, dass die Dokumentation nicht im Lieferumfang enthalten ist, ist sie gesondert zu erwerben; in diesem Fall hat der Kunde kein Vervielfltigungsrecht, sondern muss die gewnschte Zahl der Dokumentations-Exemplare erwerben. Siemens liefert dem Kunden einen License Key, wenn die Software zur technischen Freischaltung eines License Keys bedarf.
Vereinbaren die Vertragspartner, dass der Kunde zunchst nur die Software, aber keine Nutzungsrechte fr die Software erwirbt, gehren der License Key und das CoL nicht zum Lieferumfang. Sofern der Kunde ein Nutzungsrecht beschrnkt auf Validierungszwecke erwirbt, kann ein CoL dem Lieferumfang beigefgt sein.
1.5 Enthaltene Fremdsoftwarekomponenten
Soweit die Software Open Source Software enthlt, ist diese in der Readme_OSS-Datei der Software aufgefhrt. Der Kunde ist berechtigt, die Open Source Software gem den jeweils geltenden Open Source Software-Lizenzbedingungen zu nutzen. Diese sind der Software beigefgt und gelten vorrangig vor diesen Allgemeinen Bedingungen. Die Open Source Softwarelizenzbedingungen gelten auch vorrangig, soweit diese dem Kunden aufgrund der Verbindung von OSS-Komponenten mit proprietren Komponenten bestimmte Nutzungsrechte auch in Bezug auf die proprietren Komponenten einrumen. Siemens wird dem Kunden den Open Source Software-Quellcode auf Verlangen des Kunden gegen Zahlung eines entsprechenden Aufwendungsersatzes zur Verfgung stellen, soweit die Lizenzbedingungen fr die Open Source Software eine solche Herausgabe des Quellcodes vorsehen. Die Software kann neben Open Source Software auch Lizenzsoftware enthalten, d.h. Software, die nicht von Siemens selbst entwickelt wurde, sondern die Siemens von Dritten, z.B. Microsoft Ireland Operations Ltd., lizenziert bekommen hat. Erhlt der Kunde in diesem Fall mit der Software in der Readme_OSS-Datei Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers der Lizenzsoftware, so gelten diese im Hinblick auf die Haftung des Lizenzgebers dem Kunden gegenber. Fr die Haftung von Siemens dem Kunden gegenber gelten in jedem Fall diese Allgemeinen Bedingungen.
1.6 Beschaffenheit der Software, Systemumgebung
Die Beschaffenheit der Software ergibt sich abschlieend aus den Auftragsdaten/der Auftragsbesttigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verfgbaren Dokumentation zur Software. Der Kunde wird die Systemumgebung entsprechend der Anforderungen in den Auftragsdaten/der Auftragsbesttigung bzw. dem CoL und der zugehrigen Dokumentation bereitstellen.
Der Kunde wird die Software selbst installieren und konfigurieren.
1.7 Industrial Security 
Der Kunde ist allein verantwortlich fr die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechendem ganzheitlichen Security-Konzepts, welches die Anlagen, Systeme, Maschinen und Netzwerke, in denen die Software genutzt wird, vor Cyberbedrohungen schtzt. 
Ein solches Security-Konzept sollte u.a. Folgendes beinhalten: (i) das fachgerechte Einspielen von ServicePacks, sobald diese zur Verfgung stehen; (ii) die Befolgung von Sicherheitshinweisen und die Durchfhrung von anderen damit zusammenhngenden Manahmen, die Siemens verffentlicht oder sonst dem Kunden zugnglich macht; (iii) regelmige Scans auf etwaige Schwachstellen und Tests sowie Minimierung des Risikos einer Malware-Infizierung durch Malware-Scanner oder andere geeignete Manahmen nach dem aktuellen Stand der Technik unter Bercksichtigung der Anlagenkonfiguration und in eigener Verantwortung des Kunden. 
Die Verwendung von Softwareversionen, die nicht mehr untersttzt werden, und eine und eine nicht durchgefhrte Installation der neuesten Ausgabestnde kann die Gefhrdung des Kunden durch Cyberbedrohungen erhhen.

2. Lizenz-Typ
Siemens rumt dem Kunden an der Software fr die nachstehend genannten Lizenz-Typen die folgenden Rechte ein:
2.1 Single License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich unbegrenzte Recht, die Software in einer (1) Instanz zu installieren und die so installierte Software auf die in den Auftragsdaten bzw. im CoL genannte Art (siehe"Art der Nutzung") zu nutzen.
2.2 Floating License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich unbegrenzte Recht, die Software auf der in den Auftragsdaten bzw. dem CoL genannten Anzahl von Objekten (z.B. Benutzer oder Gerte) zeitgleich zu benutzen. Der Kunde darf die Software hierzu auf bis zu zehnmal (10) so vielen Instanzen des Kunden installieren, wie er Objekte lizenziert hat. Beispiel: Erwirbt der Kunde das Recht, dass drei (3) Objekte die Software gleichzeitig nutzen drfen, darf der Kunde die Software auf dreiig (30) Kunden-Instanzen installieren.
2.3 Rental License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich gem den Auftragsdaten bzw. dem CoL (siehe"Art der Nutzung") begrenzte Recht, die Software in einer (1) Instanz zu installieren und zu nutzen. Ist die Nutzungsdauer in Stunden angegeben, beginnt die fr die Berechnung der zeitlichen Begrenzung magebliche Nutzung jeweils mit dem Starten und endet mit dem Schlieen der Software. Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum -beginnend mit dem erstmaligen Starten der Software- unabhngig von der tatschlichen Nutzung. Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum - unabhngig von der tatschlichen Nutzung.
2.4 Rental Floating License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich gem den Auftragsdaten bzw. dem CoL (siehe"Art der Nutzung") begrenzte Recht, die Software auf der in den Auftragsdaten bzw. dem CoL genannten Anzahl der Objekte (z.B. Benutzer oder Gerte) zeitgleich zu benutzen. Hierzu darf der Kunde die Software auf bis zu zehnmal (10) so vielen Instanzen des Kunden installieren. Ist die Nutzungsdauer in Stunden angegeben, beginnt die fr die Berechnung der zeitlichen Begrenzung magebliche Nutzung jeweils mit dem Starten und endet mit dem Schlieen der Software. Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum -beginnend mit dem erstmaligen Starten der Software- unabhngig von der tatschlichen Nutzung. Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum - unabhngig von der tatschlichen Nutzung.
2.5 Demo License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich gem den Auftragsdaten bzw. dem CoL (siehe"Art der Nutzung") begrenzte Recht, die Software in einer (1) Instanz zu installieren und zu Validierungszwecken zu nutzen. Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum -beginnend mit dem erstmaligen Starten der Software- unabhngig von der tatschlichen Nutzung. Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum - unabhngig von der tatschlichen Nutzung.
2.6 Demo Floating License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich gem den Auftragsdaten bzw. dem CoL (siehe"Art der Nutzung") begrenzte Recht, die Software auf beliebig vielen Instanzen des Kunden zu installieren. Die Anzahl der Objekte (z.B. Benutzer oder Gerte), die die Software zeitgleich entsprechend der Zahl der erworbenen Nutzungsrechte zu Validierungszwecken benutzen drfen, ergibt sich ebenfalls aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL. Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum -beginnend mit dem erstmaligen Starten der Software- unabhngig von der tatschlichen Nutzung. Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum, unabhngig von der tatschlichen Nutzung.
2.7 Trial License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche Recht, die Software in einer (1) Instanz zu installieren und zu Validierungszwecken auf die in den Auftragsdaten bzw. im CoL genannte Art (siehe"Art der Nutzung") zu nutzen. Die Nutzungsdauer ist auf 14Tage -beginnend mit dem erstmaligen Starten der Software- begrenzt, es sei denn, aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL ergibt sich eine andere Nutzungsdauer. Der Kunde hat die Software nach Ablauf der Nutzungsdauer zu lschen oder zu deinstallieren.

3. Software-Typ
Der Kunde kann bei Siemens sowohl Engineering-Software als auch Runtime-Software erwerben. Ist der Software-Typ weder in den Auftragsdaten noch im CoL angegeben, so gelten fr die Software die Rechte nach Ziffer3.2 (Runtime-Software).
3.1 Engineering-Software
Der Kunde hat das Recht, eigene Programme oder Daten, die er mit der Engineering-Software geschaffen hat, lizenzgebhrenfrei zu vervielfltigen, zu nutzen oder Dritten zur Nutzung zu berlassen. Sofern bei bestimmungsgemer Nutzung der Engineering-Software Anteile davon in die vom Kunden geschaffenen Programme oder Daten einflieen, gilt das auch fr diese Anteile der Engineering-Software als Bestandteil dieser eigenen Programme oder Daten. Ansonsten ist es nicht zulssig, Teile von Engineering-Software herauszulsen; Ziffer 5.3 bleibt unberhrt. Wenn der Kunde seine o.g. geschaffenen Programme oder Daten Dritten berlsst, wird er enthaltene Engineering-Software entsprechend den Regelungen von Ziffer 5 schtzen.
3.2 Runtime-Software 
Bindet der Kunde eigene Programme oder Daten insbesondere mit Hilfe von Engineering-Software in Runtime-Software ein, so muss der Kunde vor jeder Installation oder anderweitigen Vervielfltigung seiner eigenen Programme oder Daten, die  (Siemens-)Software oder Teile davon enthalten, oder die er mit einem Vervielfltigungsstck seiner eigenen Programme oder Daten verbindet, eine Lizenz an der Runtime-Software entsprechend der beabsichtigten Nutzungsart gem dem dann gltigen Siemens-Katalog erwerben. berlsst der Kunde die genannten Programme oder Daten Dritten zur Nutzung, so gilt hinsichtlich der damit verbundenen Runtime-Software Ziffer 5.4. Diese Ziffer 3.2 gewhrt kein Recht, aus Runtime-Software Teile herauszulsen; Ziffer 5.3 bleibt unberhrt.
Sofern in der Runtime-Software Tools zur Parametrierung/Konfiguration enthalten und fr diese erweiterte Rechte eingerumt sind, ergibt sich dies aus der Readme-Datei der Runtime-Software.

4. Frhere Versionen, Upgrade und PowerPack
4.1 Ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, z.B. durch den Zusatz "Upgrade" oder "PowerPack" beim Produktnamen der Software, dass die Software der Hochrstung einer anderen Software dient, enden mit der Hochrstung die dem Kunden an der Frheren Version eingerumten Nutzungsrechte. Das Recht zur Nutzung gem Ziffer4.3 bleibt hiervon unberhrt.
4.2 Der Kunde hat das Recht, sofern er berechtigt im Besitz einer Frheren Version der Software ist, die an der Software eingerumten Nutzungsrechte nach seiner Wahl entweder an der Software oder -soweit dies technisch vorgesehen ist- an der Frheren Version auszuben.
4.3 Sofern in der Readme-Datei der Software unter der Rubrik "Parallele Nutzung" Frhere Versionen aufgefhrt sind, hat der Kunde das Recht, die an der Software eingerumten Nutzungsrechte alternativ auch an den dort aufgelisteten Frheren Versionen in einer (1) Instanz auszuben. Lautet die in den Auftragsdaten bzw. im CoL genannte "Art der Nutzung": "Installation" oder "User", so kann der Kunde die in der Readme-Datei aufgefhrten Frheren Versionen zustzlich zur lizenzierten Software installieren und parallel zur Software auf der Zahl von Instanzen nutzen, fr die er die erworbene Software installieren bzw. nutzen darf. Die bertragung der Frheren Versionen auf einen Dritten ist nur gemeinsam mit der bertragung der Software gem Ziffern5.4 ff. zulssig.

5. Weitere Rechte und Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat kein Recht, die erworbene Software (unter) zu vermieten oder in sonstiger Weise unter zu lizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos ffentlich wiederzugeben oder zugnglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfgung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als Software as a Service.
5.2 Das gesetzliche Recht des Kunden auf Anfertigung einer Sicherungskopie bleibt unberhrt.
5.3 Der Kunde darf die Software nicht ndern, nicht zurckentwickeln oder bersetzen und er darf keine Teile herauslsen, soweit dies nicht nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zwingend erlaubt ist. Soweit der Kunde von diesen gesetzlichen Bestimmungen Gebrauch machen mchte, da dies unerlsslich ist, um die Interoperabilitt zu einem unabhngig geschaffenen Computerprogramm herzustellen, hat der Kunde vor einer solchen Manahme die bentigte Schnittstelleninformation oder andere Informationen bei Siemens schriftlich nachzufragen und Siemens angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, diese Informationen so bereitzustellen, dass die berechtigten Interessen von Siemens gewahrt werden. Der Kunde darf ferner alpha-numerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke von der Software oder dem Datentrger nicht entfernen und wird sie, soweit er zur Vervielfltigung berechtigt ist, unverndert mit vervielfltigen.
5.4 Der Kunde ist berechtigt, die vom Kunden im Wege des Kaufes von Siemens erworbene Software einem Dritten zu bertragen. Der Kunde wird in diesem Fall die Nutzung der Software vollstndig aufgeben, smtliche installierten Kopien der Software von seinen Gerten und Instanzen entfernen und smtliche auf anderen Datentrgern befindlichen Kopien lschen oder auf Wunsch von Siemens, Siemens bergeben, sofern der Kunde nicht gesetzlich zu einer lngeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Jede Nutzung solcher aufbewahrten Kopien ist untersagt.
5.5 Hat der Kunde fr die Software einen License Key erhalten, so hat der Kunde diesen dem Dritten zusammen mit der Software zu berlassen. Ferner hat der Kunde dem Dritten die Auftragsbesttigung bzw. das CoL zusammen mit diesen Allgemeinen Bedingungen zu bergeben. Der Kunde wird Siemens auf deren Wunsch jederzeit das fr die Software erhaltene CoL vorlegen.
5.6 Ist die Software ein PowerPack oder ein Upgrade, wird der Kunde das CoL der Frheren Version aufbewahren und auf Wunsch von Siemens jederzeit zusammen mit dem CoL der Software vorlegen. Der Kunde bergibt dem Dritten auch das CoL der Frheren Version, wenn er das PowerPack bzw. das Upgrade gem Ziffer5.4 bertrgt.
5.7 Der Kunde wird Siemens auf Anforderung von Siemens hin die vollstndige Durchfhrung der in den Ziffern5.4, 5.5 und (soweit anwendbar) 5.6 aufgefhrten Manahmen schriftlich besttigen oder Siemens gegebenenfalls die Grnde fr eine lngere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde dem Dritten ausdrcklich die Beachtung des Umfangs der Rechteeinrumung gem den Ziffern 2 und 3 und der Pflichten gem den Ziffern 5.1 bis 5.3 auferlegen.
5.8 Erhlt der Kunde einen Datentrger, der neben der Software weitere Software-Produkte enthlt, die zur Nutzung frei geschaltet sind, so hat der Kunde an diesen freigeschalteten Software-Produkten ein zeitlich begrenztes, unentgeltliches Recht, diese ausschlielich fr Validierungszwecke zu nutzen. Die zeitliche Begrenzung betrgt 14Tage, beginnend mit dem erstmaligen Starten des jeweiligen Software-Programms, soweit nicht, z.B. in der Readme-Datei des jeweiligen Software-Produkts, ein anderer Zeitraum genannt ist.
Fr diese ausschlielich zu Validierungszwecken berlassenen Software-Produkte gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen entsprechend. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software-Produkte getrennt, d.h. ohne die Software an einen Dritten weiterzugeben.
5.9 Angabe fr den Fall der Nutzung durch US-Regierungsbehrden: Die Software ist kommerzielle Computersoftware.


Es gelten vorrangig die Bedingungen Ihres anwendbaren Kauf- bzw. Lizenzvertrages. Bei Widersprchen zwischen diesen Bedingungen und den Bedingungen des anwendbaren Kauf- bzw. Lizenzvertrages haben die Bedingungen des anwendbaren Kauf- bzw. Lizenzvertrages Vorrang.

Fr Kunden in den USA gilt Folgendes: Die genannten "Allgemeinen Bedingungen zur berlassung von Software fr Automatisierungs- und Antriebstechnik" gelten nicht fr Software, die von Siemens Industry, Inc. an Kunden in den USA geliefert wurde. Hier gelten die Bedingungen, die in dem Kaufvertrag enthalten sind.

An Wiederverkufer: Diese Hinweise und Lizenzbedingungen und beiliegendes Speichermedium, falls anwendbar, mssen an die Kufer weitergegeben werden, um Lizenzverste durch den Wiederverkufer und den Kufer zu vermeiden.



V5.2

